Willkommen beim IDD–
Ihr Interessenverband Deutscher Dermatologen

Willkommen beim IDD:
Ihr Interessen-verband Deutscher Dermatologen

Wir stehen gemeinsam ein für eine faire, zukunftsfähige Gebührenordnung in der Dermatologie.

Deshalb fordern wir: Keine Abstimmung über die GOÄneu auf dem 129. Deutschen Ärztetag!

geplante Goä-novellierung

Worum es geht

Die Novellierung der GOÄ – ein Risiko für unser Fachgebiet
Nach über 30 Jahren soll die GOÄ überarbeitet werden – das ist grundsätzlich sinnvoll. Doch der derzeit geplante Entwurf benachteiligt gerade spezialisierte Fachrichtungen wie die Dermatologie massiv:

  • Viele Leistungen sollen pauschaliert und drastisch abgewertet werden.

  • Individuelle Diagnostik und Therapien würden kaum noch vergütet.

  • Fachliche Vielfalt und Spezialisierung würden durch Einheitsabrechnungen ersetzt.

Wir fordern eine GOÄ, die die Realität unserer täglichen Arbeit abbildet – keine politische Schönrechnung zu Lasten unserer Patientinnen und Patienten.

Gemeinsam für eine angemessene Kostenstruktur

Was droht Ihnen als Arzt oder Ärztin?

01.

Honorareinbußen
von bis zu über 50 % oder mehr für zentrale und wichtige dermatologische Leistungen.

02.

Verlust an Therapiefreiheit, da wirtschaftliche Zwänge Behandlungsentscheidungen beeinflussen.

03.

Abwanderung wichtiger qualifizierter Fachkräfte, weil wirtschaftlich tragfähige Bedingungen fehlen.

04.

Patientenverluste, weil individuelle Diagnostik nicht mehr wirtschaftlich abbildbar ist.

Einige Beispiele geplanter Abwertungen:

    • Die Ziffer 209 (Externa), eine tragende Säule bei der Behandlung von Hauterkrankungen, soll auf 14,87 Euro abgewertet werden – ein Rückgang von 26% gegenüber dem bisherigen Betrag von 20,11 Euro [bei 2,3-fachem Satz] bzw. 51,40 % gegenüber dem Betrag von 30,60 Euro [bei 3,5-fachem Satz].
    • Abwertung der Ziffer 566 analog (52,45 Euro bei 1,8-fachen Satz) für die ambulante Balneophototherapie auf 43,82 Euro entsprechend einer Abwertung von 16,45%.
    • Abwertung der Ziffer 743 (Schleifen von Haut/Nägeln, 10.05 Euro [2,3-facher Satz] bzw. 15,30 Euro [3,5-facher Satz] auf 8.90 Euro) um 11, 40 % bis 41,80 %.
    • Abwertung der GOÄ 612a (Videodermatoskopie) von 79,42 Euro [1,8-facher Satz] bzw. 110,31 Euro [2,5-facher Satz] auf 51,35 Euro entsprechend einer Abwertung von 35,34 % bis zu 53,45 %.
    • Abwertung der Laserziffer 2440a (+444) von 107,25 Euro (+75,77 Euro) = 183,02 Euro [2,3-facher Satz] bzw. 163,20 Euro (+75,77 Euro) = 238,97 Euro [3,5-facher Satz] auf 96,62 Euro entsprechend einer Abwertung von 47,20 % bis 59,57 %.
    • Abwertung der Laserziffer 2886a von 371,25 Euro [2,3-facher Satz] bzw. 565,10 Euro [3,5-facher Satz] auf 194,14 Euro entsprechend einer Abwertung von 47.72 % bis 65.64 %.
    • Abwertung der RAST Ziffer 3891 (Einzelallergentest) von 16,76 Euro auf 11,92 Euro entsprechend einer Abwertung von 28,87 %.
    • Abwertung des OI-Labors um ca. 40-80 %.
    • Keine Analogabrechnung mehr für alle Leistungen, die erstmals vor dem 01. 01. 2018 angewandt wurden.

Steigerungssätze sollen vollständig abgeschafft werden!

Dies bedroht die Gewährleistung individueller Patientenversorgung, indem ein unersetzlicher Grundpfeiler der leistungsgerechten Abrechnung zerstört wird.

Für Fairness und Anerkennung

Über uns

Wer wir sind

Die IDD – Interessenverband Deutscher Dermatologen ist ein Zusammenschluss engagierter Hautärztinnen und Hautärzte aus ganz Deutschland. Unser Ziel ist es, die Interessen unseres Fachgebiets gegenüber Politik, Kassen und der Ärzteschaft wirkungsvoll zu vertreten – insbesondere im Hinblick auf die geplante Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Warum es uns braucht

Die GOÄ-Reform bedroht nicht nur die wirtschaftliche Basis unserer Praxen, sondern gefährdet auch die hochwertige Versorgung unserer Patientinnen und Patienten. Wir treten ein für eine Gebührenordnung, die dermatologische Leistungen realistisch und wertschätzend abbildet.

Gemeinsam für eine angemessene Kostenstruktur

Unsere Forderungen

01.

Leistungsgerechtigkeit statt Pauschalisierung

Die GOÄ muss die Vielfalt dermatologischer Leistungen differenziert abbilden – von der Diagnostik über operative Eingriffe bis zur spezialisierten Therapie. Eine pauschale oder undifferenzierte Bewertung führt zu Fehlanreizen, verzerrt die tatsächliche Leistungserbringung und gefährdet die Versorgungsqualität. Wir fordern eine Gebührenordnung, die medizinische Komplexität honoriert – nicht nivelliert.

02.

Wertschätzung ambulanter Spezialmedizin

Fachärztliche Praxen erbringen hochqualifizierte Leistungen auf Krankenhausniveau – ambulant, effizient und wohnortnah. Diese wertvolle Versorgung muss sich in einer adäquaten Vergütung widerspiegeln. Die geplante Abwertung dermatologischer Leistungen stellt die Wirtschaftlichkeit vieler Praxen infrage und gefährdet die Versorgung insbesondere chronisch kranker und onkologischer Patientinnen und Patienten.

03.

Transparenz und Mitbestimmung bei der GOÄ-Reform

Die bisherige Reformgestaltung erfolgt intransparent und unter weitgehendem Ausschluss betroffener Fachgruppen. Außerdem ist das derzeit angewandte Proporzwahlrecht undemokratisch und diskriminierend. Wir fordern eine klare Einbindung der Berufsverbände und Fachärzteschaften in die Entwicklung und Bewertung der neuen GOÄ. Nur wer tagtäglich mit der Realität der Patientenversorgung konfrontiert ist, kann eine sachgerechte und faire Gebührenstruktur mitgestalten.

04.

Verlässlichkeit für die ärztliche Freiberuflichkeit

Ärztliche Unabhängigkeit ist ein Eckpfeiler des Gesundheitssystems. Wer Freiberuflichkeit erhalten will, muss auch wirtschaftliche Stabilität garantieren. Die GOÄ darf nicht zu einem politischen Instrument zur Kostendämpfung verkommen, sondern muss eine faire Grundlage für eine freie, verantwortungsvolle Berufsausübung schaffen – heute und in Zukunft.

05.

Dynamische Honoraranpassung statt Einfrieren auf Jahrzehnte

Die GOÄ muss künftig regelmäßig an wirtschaftliche Realitäten angepasst werden – etwa durch einen automatisierten Anpassungsmechanismus analog zur Grundlohnsumme oder zur Inflation. Stillstand über Jahrzehnte hinweg gefährdet die finanzielle Planbarkeit und Gerechtigkeit im Gesundheitssystem.

06.

Stärkung der fachärztlichen Versorgung im ambulanten Bereich

Die Reform muss die ambulante Spezialmedizin fördern – nicht schwächen. Dermatologische Praxen leisten hochwertige Diagnostik und Therapie direkt vor Ort und entlasten damit Kliniken. Diese Versorgung muss angemessen vergütet und gezielt erhalten werden.

Ihre vorteile

Warum jetzt Mitglied werden?

Weil wir gemeinsam mehr erreichen.
Nur mit einer starken, geschlossenen Stimme können wir politisch gehört werden. Die IDD bündelt die Interessen deutscher Hautärztinnen und Hautärzte – unabhängig, sachlich und engagiert.

Ihre Vorteile als Mitglied:

  • Politische Vertretung auf Bundesebene

  • Beteiligung an Stellungnahmen und Verhandlungen

  • Austausch mit Kolleginnen und Kollegen

  • Sichtbarkeit und Unterstützung im Berufsalltag

Jetzt Mitglied werden – für Ihre Praxis, Ihr Fach, Ihre Zukunft.

Gesellschaftliche Dimensionen der geplanten goä-novellierung

Die GOÄ-Kürzung ist juristisch angreifbar ‒
und moralisch unverantwortlich

Die geplante Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beinhaltet deutliche Kürzungen ärztlicher Honorare – auch und besonders im Fachbereich Dermatologie. Doch dieser Eingriff wirft schwerwiegende rechtliche und ethische Fragen auf:

Verfassungs-rechtliche Bedenken:

Verfassungsrechtliche Bedenken:

• Berufsfreiheit gefährdet (Art. 12 GG):
Eine drastische Abwertung ärztlicher Leistungen kann die wirtschaftliche Grundlage von Praxen zerstören – und damit in unzumutbarer Weise in die freie Berufsausübung eingreifen.

• Eigentumsrecht eingeschränkt (Art. 14 GG):
Wiederkehrende Honorare aus der ärztlichen Tätigkeit genießen grundrechtlichen Schutz. Eine abrupte Entwertung kann eine „enteignungsgleiche“ Wirkung entfalten.

• Verletzter Vertrauensschutz:
Viele Ärztinnen und Ärzte haben ihre Praxis auf Grundlage der aktuellen GOÄ aufgebaut. Eine abrupte Kürzung bricht mit diesem berechtigten Vertrauen in wirtschaftliche Planbarkeit.

• Unverhältnismäßigkeit:
In Zeiten von Inflation, steigenden Betriebskosten und zunehmender Bürokratie ist eine Kürzung nicht nur unangemessen – sie ist rechtlich kaum vertretbar.

Moralische und soziale Bedenken:

Seit 1996 keine Anpassung – und jetzt eine Kürzung?
Während die Lebenshaltungskosten um über 100 % gestiegen sind, blieb die GOÄ nahezu unverändert. Eine Kürzung bedeutet nicht nur Stillstand, sondern aktiven Rückschritt.

Wer Verantwortung trägt, verdient Wertschätzung – keine Abwertung.
Die geplante Reform ignoriert die Realität ärztlicher Arbeit. Sie gefährdet Existenzen und die Qualität der Patientenversorgung gleichermaßen.

Ein Systembruch mit Folgen:
Diese Entwicklung untergräbt das Vertrauen in ein verlässliches Gesundheitssystem – für Ärztinnen und Ärzte ebenso wie für Patientinnen und Patienten.

Unser Fazit:

Eine GOÄ-Kürzung nach Jahrzehnten der Nichtanpassung ist verfassungsrechtlich fragwürdig und moralisch nicht vertretbar.

Wer Heilberufe schwächt, gefährdet die Gesundheit der Gesellschaft.

Deshalb kämpfen wir als IDD für eine gerechte, verfassungskonforme und leistungsorientierte Gebührenordnung.

Unterstützen Sie uns und werden noch heute Mitglied.

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